Scroll Top

SOZIALES EUROPA – ABER WIE? Vortrag von Ilona Ostner

soziales Europa

SOZIALES EUROPA – ABER WIE?

Anmerkungen zu Ideen, Institutionen und politischen Akteuren europäischer Sozialpolitik

Folgende Themen sollen in meinem Vortrag behandelt werden. 

  1. Wie ist die soziale Dimension in der EU grundsätzlich geregelt: Was ist EU-, was nationale Zuständigkeit? 
  2. Wo zeigt sich heute Regelungsbedarf und warum?
  3. Und wie, mit welchen Instrumenten, wäre die soziale Dimension Europas zu stärken? 

Ich werde die Antworten wie folgt gliedern: 

 [Folie 2] (Alle Folien können durch den Klick auf „Soziales Europa Folien“ aufgerufen werden.)

Aufbau:

  1. Was ist mit „sozialem Europa“ gemeint, wenn Parteien aktuell für ein „soziales Europa“ werben?
  2. Was kann, was darf  EU Sozialpolitik? Politikideen, institutionelle Kapazität und politische Akteure
  3. Euro-Krise und Brexit – Herausforderungen und neue Chance für eine EU Sozialunion?

[Folie 3] Literatur, vor allem

Daly, Mary, 2019. “Implications of the Departure of the UK for EU Social Policy”. Social Policy & Society 18 (1), 110-117.

Ferrera, Maurizio, 2017. “The Stein Rokkan Lecture 2016. Mission impossible? Reconciling economic and social Europe after the euro crisis and Brexit“. European Journal of Political Research 56, 3-22. 

Scharpf, Fritz W. 1996. “Negative and Positive Integration in the Political Economy of European Welfare States”,  in Gary Marks, Fritz W. Scharpf, Philippe C. Schmitter & Wolfgang Streeck (eds) Governance in the European Union. London: Sage, 15-39.

Scharpf, Fritz W., 2002. “The European Social Model: Coping with Diversity”. MPIFG Working Paper 02/8, July 2002.

Streeck, Wolfgang, 1996.  “Neo-Voluntarism: A New European Social Policy Regime?” in Gary Marks, Fritz W. Scharpf, Philippe C. Schmitter & Wolfgang Streeck (eds) Governance in the European Union. London: Sage, 64-94.

[Folie 4]

  1. Was ist mit „sozialem Europa“ gemeint, wenn Parteien aktuell für ein „soziales Europa“ werben?

 „Wir machen Europa sozial“ – wirbt die Linkspartei vor meiner Haustür. Unabhängig von der Selbstüberschätzung [Wir!], die sich im Spruch ausdrückt – für das Linke Projekt wären unwahrscheinliche linke Koalitionen auf EU Ebene notwendig – angesichts aktueller Wahlprognosen für den 26. Mai sind solche Koalitionen immer schwieriger, verschwindet die Linke in Frankreich doch unter die 5% Hürde, sie schwächelt in Deutschland, im Brexit-England liegt die Brexit-Partei vor den Konservativen und Labour, von Italien ganz zu schweigen –

Jedenfalls fragt sich die halbwegs informierte Bürgerin zu allererst, ob denn Europa – gemeint ist immer die EU – nicht längst „sozial“ ist. Schließlich sind alle Mitgliedsländer der EU Wohlfahrtsstaaten, viele sind sogar recht großzügige Wohlfahrtsstaaten. Sichtbar wird dies [Folie 5] an den Staatsausgaben für soziale Sicherung. Hier finden wir eine interessant große Bandbreite der Sozialleistungsquoten von max 32% bis min 14% innerhalb der EU, – eine interessante Spaltung zwischen Südost und Nordost = Baltikum und Ost einerseits, dem Westen, Nordwesten und der Mitte, andererseits. Erklärbar sind diese Unterschiede durch wirtschaftliche, soziale, institutionelle und politische Kapazitäten der jeweiligen Länder, dazu gehört neben der Steuer- und Finanzkapazität eines Landes auch die sehr unterschiedliche nationale Bereitschaft, Geld für Soziales auszugeben; Ausreißer Griechenland! Typisch für die Südländer ist der sehr hohe Anteil an Ausgaben für die Alterssicherung [„Rentnerwohlfahrtsstaaten“!]

 

Interessant am nächsten Schaubild ist zweierlei [Folie 6]: 

(1) es gibt reiche Länder mit nur durchschnittlichen (OECD Durchschnitt 21%!) oder unterdurchschnittlichen staatlichen Sozialausgaben, so die Schweiz oder Island (beide Nicht-EU) oder Irland; interessant ferner 

(2) dass die Sozialleistungsquote der 6 Gründungsländer des Vorläufers der EU (EWG) – zur Erinnerung: neben Frankreich und Bundesrepublik auch BENELUX 1957 (hier Daten 1960) auf ähnlich niedrigem Niveau lag (zwischen 13 und 17%). Die 6 Länder, das sei hier bereits vorweggenommen, waren sich überhaupt hin vielerlei Hinsicht sehr ähnlich – ganz im Gegenteil zu heute EU 28, siehe nochmals allein die Sozialleistungsquoten! 

[Folie 7] Was also ist mit dem „sozialen“ Europa gemeint, wenn es über nationalstaatliche Sozialpolitiken bzw. die Summe dieser nationalen Sozialpolitiken – und so meine Vermutung – auch über den bisherigen Stand  EU-europäischer Sozialpolitik, – denn eine „soziale Dimension“ der europäischen Integration gibt es ja auch – hinausgehen soll? Ein europäischer Wohlfahrtsstaat? Ist letzterer mehr als bloße Rhetorik, mehr als eine schöne Erzählung? 

  1. Was kann, was darf  EU Sozialpolitik? Politikideen, institutionelle Kapazität und politische Akteure

Ich beginne meine Antwort mit einem Zurück auf „los“ auf die Jahre 1956 und 57, denn damals wurde die Chance für ein erstes gemeinsames Sozialmodell vergeben. Im  Vorfeld der Verhandlungen zu den Römischen Verträgen, die letztlich zur Gründung der EWG (später EG, heute EU) führen sollte, wollte der französische Premierminister Guy Mollet die Harmonisierung = Angleichung der Sozialstandards und der steuerlichen Belastung, also deren Europäisierung, zur Bedingung für die Integration der Märkte (insb. für Industrieprodukte) machen. Allerdings wollte er zu viel auf einmal von den Partnern. Er nannte weitere, für Frankreich viel wichtigere Bedingungen: die Öffnung des entstehenden gemeinsamen Markts für die Produkte aus den Kolonien und vor allem die Marktöffnung für französische Agrarprodukte. Beides bekam er mehr oder weniger, – dies aber auf Kosten einer gemeinsamen Sozialpolitik: davon blieb am Ende nur das unverbindliche Versprechen der anderen 5 Gründungsmitglieder, ihre nationale soziale Sicherung zu verbessern. Damals war die Chance, eine gemeinsame europäische, nicht mehr nur nationale, Politik mit gemeinsamen Standards auf den Weg zu bringen, so gut, wie später nie mehr. 

Denn die 6 Gründerstaaten ähnelten sich sozialpolitisch: sie hatten 1957 noch vergleichbare, sehr niedrige Sozialleistungsquoten und zugleich auf Versicherungen basierende lohnarbeits-zentrierte soziale Sicherungssysteme, die nur rudimentäre Leistungen boten, – alles Voraussetzungen dafür, dass sich die soziale und die ökonomische Integration im Gleichklang hätten entwickeln können. Stattdessen – und zunächst kaum auffallend – schritt nun – wegen der frühen Marginalisierung der Sozialpolitik in den Römischen Verträgen – die ökonomische Integration rascher voran als die sozialpolitische. Letztere, die sozialpolitische Integration, wurde zum Anhängsel der wirtschaftlichen, – oder anders formuliert: sozialpolitische Angelegenheiten mussten nun durch das Nadelöhr der Marktintegration gehen, um europapolitisch bearbeitet zu werden. Wegen (1) dieses Auseinandertretens von ökonomischer und sozialer (sozialpolitischer) Integration einerseits, und (2) wegen der in den 1960er einsetzende beträchtliche Ausweitung der nationalen Sozialpolitiken entlang von jeweils unterschiedlichen, historisch vorgegebenen, Linien, andererseits, vergrößerten sich die Unterschiede zwischen den – nun – „Wohlfahrtsstaaten“ der Gründerstaaten. Mehr noch: die jeweils spezifische Wohlfahrtsstaatlichkeit prägte von nun an die nationale Identität der Bürger! Die Vielfalt – Heterogenität und Diversität – stieg erst recht in den 1970er Jahren mit dem Beitritt von nicht nur sozialpolitisch sehr anders gelagerten Ländern wie Dänemark, Großbritannien oder Irland (andere Wohlfahrtsstaatsphilosophie! – SK eher sozialdemokratisch, IRE und GB eher marktliberal) (Scharpf 2002; 1996). 

Die Heterogenität ist bekanntlich mit jeder Beitrittsrunde weiter gestiegen: mit dem der „Südländer, und später des Baltikums und Ost- und Südosteuropas. Damit unterscheiden sich die EU-Länder maßgeblich nicht nur in ihrer Fähigkeit, eine eigene Sozialpolitik auszubauen und weiter zu entwickeln, z.B. diese Entwicklung zu finanzieren, oder in der wahrgenommenen Dringlichkeit der anstehenden sozialpolitisch zu lösenden Probleme; sie unterscheiden sich vor allem auch in ihrer Bereitschaft, in Sozialpolitik überhaupt oder in größerem Umfang  zu investieren – und dies zunächst nur auf der nationalen Ebene.    

Damit ist die Chance für eine kohärente, vereinheitliche Europäische Sozialpolitik in immer weitere Ferne gerückt. [Folie 8] Tatsächlich schwankt die sozialpolitische Integration der EU bis heute zwischen wechselseitigem, unverbindlichem Politiklernen, bloßer Kooperation oder Ko- und recht wenig Harmonisierung, Hauptakteure bleiben die Mitgliedstaaten mit ihren je spezifischen sozialpolitischen Interessen. Heterogenität schwächt Solidarität oder fördert Welfare Chauvinismus! Die Skandinavier verwahrten und verwehren sich immer wieder gegen zu viel und für sie unangemessene sozialpolitische Einflussnahmen der EU in „ihren“ Wohlfahrtsstaat, sichtbar z.B. an den Ausnahmeregeln für Dänemark; die Briten, wiederum, wollten ihre Jobs sichern und diese nicht durch EU Standards gefährden (John Major zur seiner Weigerung, das Maastrichter Sozialprotokoll zu unterschreiben: „you keep your social standards, we keep our jobs“).    

Das Scheitern der Europäisierung der Sozialpolitik 1957 und die zunehmende Heterogenität bedeuteten nun nicht das Ende sozialpolitischer Aktivitäten der EG, im Gegenteil. Diese Aktivitäten dienten allerdings in erster Linie der Öffnung von Märkten, vor allem auch der Arbeitsmärkte; sie dienten dem Abbau von Markthindernissen und nationalem Protektionismus, waren also marktschaffend und kaum marktkorrigierend (Streeck 1996). Solche Korrekturen blieben den Mitgliedsländern überlassen – und dies bei sinkender nationalstaatlicher Kapazität im Integrationsprozess. Zur Unterscheidung von marktschaffend und -korrigierend [Folie 9] … 

Das Schaubild in [Folie 10] zeigt sehr vereinfacht den nationalen Wohlfahrtsstaat (A) als „Zulieferer“ für eine / und zugleich Anhängsel einer davoneilende/n (daher dick umrandet) Marktintegration (B) sowie einen nur schwach umrissenen, eher abgekoppelten „Sozial“Raum C.  Wenn Parteien im Wahlkampf heute versprechen, Europa „sozial zu machen“, meinen sie vermutlich die Stärkung von C auf irgendeine Weise … dazu im dritten Teil des Vortrags… Anders ausgedrückt: Europäische Sozialpolitik ist zunächst marktkorrigierende Politik, negative Integration gewesen, mit einem Zuwachs an wenigen Elementen marktkorrigierender Politik. 

Wie gesagt: Bis heute bewegen sich europäische sozialpolitische Maßnahmen zwischen wechselseitigem Lernen, bloßer Abstimmung, Ansätzen zur Harmonisierung und Integration. Und bis heute ist Sozialpolitik, soweit es die Wechselfälle des Lebens der eigenen Bürger, insb. die Absicherung des Risikos des Einkommensverlusts, betrifft, in erster Linie eine nationale Angelegenheit (betrifft Art und Umfang der Leistungen, einbezogener Personenkreis, Finanzierung). Es gibt keine europäische Krankenversicherung, keine europäische Alters- oder Pflegeversicherung, keine europäische Arbeitslosenversicherung, keine europäische Sozialhilfe für Einkommensarme und armutsgefährdete Bürger. Dies ist, angesichts der Vielfalt ausgebauter Wohlfahrtsstaatlichkeit in Europa, auch weder möglich (weil nicht finanzierbar) noch wünschenswert (weil den Bestand an Leistungen gefährdend: ein Europäischer Wohlfahrtsstaat könnte nie mit dem existierenden schwedischen konkurrieren, daher auch die nordeuropäischen Vorbehalte gegen solch ein Konstrukt!). EU europäisch geregelt, weil marktrelevant ist dagegen die Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung beim Zugang zu Sicherungssystemen, insb. der Wanderarbeitnehmer / Arbeitsmigranten. 

Europäische Sozialpolitik ist hauptsächlich regulative Politik, – sie gibt Regeln, Rahmen und manchmal Standards vor, nach denen soziale Sachverhalte dann national zu regeln sind oder an denen sich die Regelung sozialer Sachverhalte in den Mitgliedsländern orientieren muss (Bsp: Entsenderichtlinie; die sehr weit reichend intervenierende Bolkestein-Richtlinie, aktuell in Überarbeitung/ Ausweitung; Elternurlaubsrichtlinie; Zielvorgaben zum Ausbau der Kinderbetreuung). Die regulative Politik kann sehr tief in das nationale Sozialpolitikgeschehen eingreifen. Sie hat in den letzten Jahren – immer im Interesse der Herstellung von Marktfreiheiten, also marktschaffend! – sehr tief und immer tiefer in nationale Wohlfahrtskulturen, Überzeugungen und Praktiken eingegriffen, und damit auch Proteste und EU Skepsis stark befördert. Ein gutes Beispiel ist die neue Richtlinie zur Vergabe sozialer Dienste. Diese erfolgte nicht nur in Deutschland auf der kommunalen Ebene und in korporatistischer Tradition. Kommune, Wohlfahrtsverbände, Tarifpartner handelten die Vergabe aus – nach EU-weiter Ausschreibung. Die neue Richtlinie verlangt nun die regelmäßige Neuvergabe der Dienste im transparenten Verfahren, was die Kontinuität der Leistungserbringung erschwert, aber den Wettbewerb der Anbieter erhöht, wodurch alte Besitzstände gefährdet werden. 

Eine redistributive, umverteilende, europäische Politik betreibt die EU z. B. durch ihre verschiedenen Fonds, und – unbedingt zu erwähnen – durch ihre Agrarpolitik, die man ja auch als europäische, also  supranationale,  Einkommenssicherungspolitik für Landwirte (mit merkwürdigen Verteilungseffekten – Größe vor Bedarf) bezeichnen kann.  

[Folie 11] Fonds z.B. 

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (Beseitigung von Ungleichheiten zwischen Regionen)
  • Europäischer Kohäsionsfonds (Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheit), für Mitgliedsländer mit einem Bruttonationaleinkommen pro Kopf von unter 90% des EU Durchschnitts (63,4 Mrd. 2014-2020)
  • Europäischer Sozialfonds (investiert in Menschen, insb. durch Verbesserung der Bildungs- und Beschäftigungschancen, hier wiederum auch insb. armer oder armutsgefährdeter Menschen) (80 Mrd. 2014-2020)
  • Solidaritätsfonds der EU z.B. bei Katastrophen

Etabliert, noch nicht von allen ratifiziert wurde 2017 die Europäische Säule Sozialer Rechte 2017, die die ältere Sozialcharta weiterführt, aber wieder rechtlich unverbindlich bleibt. Sie formuliert z. B. das Recht auf faire Löhne, was vielleicht als „Narrativ“ Wirkung entfalten kann, siehe Wahlplakate, was ferner Anstrengungen zur Etablierung EU-weiter Mindestlöhne fördern kann. Mit Hilfe des nächsten Schaubilds lässt sich die mir gestellte Frage nach der sozialpolitischen Zuständigkeit der EU, z.B. für faire Löhne, schematisch beantworten [Folie 12]. Ich unterscheide dabei klassisch soziologisch zwischen Ideen, die die EU Sozialpolitik leiten, der institutionellen Kapazität der EU (was sie kann, darf, was nicht) und den Interessen der relevanten Akteure im Politikfeld EU-Sozialpolitik. Es geht mir dabei darum zu zeigen, wie die EU „tickt“, wenn sie sozialpolitische Fragen aufgreift und bearbeitet.  

Was folgt aus dieser Darstellung für das erwähnte Beispiel des Rechts auf einen fairen Lohn in ganz EU Europa? Obwohl die Kommission dieses Recht mit auf den Weg gebracht hat, kritisierte sie 2017 Bulgarien und Rumänien für ihre Lohnerhöhungen. Die Lohnerhöhung sollte transparenter, das heißt: bescheidener ausfallen, um Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Deutschland und die Niederlande sollten dagegen die Löhne erhöhen. 

  1. Euro-Krise und Brexit – Herausforderungen und neue Chance für eine EU Sozialunion?
  1. Wo zeigt sich heute Regelungsbedarf und warum?
  2. Und wie, mit welchen Instrumenten, wäre die soziale Dimension Europas zu stärken? 

Bekanntlich hat das Britannien Thatchers die Vision einer marktschaffenden EU geteilt, sogar deren Erweiterung mitvorangetrieben. Sozialpolitische marktkorrigierende Initiativen der EU hatte sie allerdings ebenso abgelehnt wie die Idee einer politischen Union. Tony Blair unterstützte nur zögerlich die Grundrechtecharta der EU, bestand wie Polen auf einem Zusatzprotokoll über Nichtverbindlichkeit. Mit dem Brexit verlässt ein EU Sozialpolitik Gegner die EU. 

Schwächt der Brexit die marktliberale Ausrichtung und national fokussierte Ausrichtung der EU Sozialpolitik? [Folie 13 Daly 2]. Ja, weil es auf den ersten Blick weniger Gegner einer Sozialpolitikexpansion gibt, ferner weil Widerstände à la Großbritannien oft „jetzt erst recht“-Reaktionen provozieren; nein, weil sich an der „marktschaffenden“ Politikidee wenig geändert hat, diese im aktuellen Weißbuch sogar verstärkt wurde …

Der Brexit ist in erster Linie Ausdruck einer sehr weiterreichenden Krise der EU. Mit der Euro-Krise und dem Brexit  sind viele neue Herausforderungen (vor allem an die EuroZone) sowie alte und neue Konfliktlinien, die EU prägen, sichtbar geworden. 

[Folie 14] Konflikte und Krisen 

  1. Verlierer und Gewinner der gemeinsamen Währung: Handelsbilanzüberschüsse z.B. 
  2. Wiederkehr der alten links-rechts Spaltung: euro-marktliberal (Haushaltsausgleich),  oder eurosozial (ausgabenexpansiv für Wachstum, Beschäftigungsförderung)?
  3. Gläubiger – Schuldner Konflikt: transnationale Transfers / Umverteilung / Vergemeinschaftung von Risiken? versus Wer entscheidet, bezahlt; kollektive Verantwortung nur bei kollektiver Kontrolle; erst Hausaufgaben machen à la Fiskalpakt…
  4. Öffnung versus Schließung Konflikt: Kosten der Freizügigkeit (Entsende- und Dienstleistungsrichtlinie), Solidarität mit Nicht-Zugehörigen, Sozialtourismus
  5. Misstrauen gegenüber EU – Misstrauen zwischen EU Ländern: Supermacht Brüssel versus nationale Sozialmodelle 

Politikwissenschaftlich kann man die Eurokrise als kritischen Wendepunkt bezeichnen, der Möglichkeiten für einen radikaleren Wandel vorhandener Institutionen eröffnet. Erleichtert die Eurokrise den Wechsel hin nun zu einer Europäischen Sozialunion,  zu einer neuen Europäischen Sozialpolitik, wie sie z.B. auch M. Ferrera (2017) vorschlägt? Ferrera unterscheidet zwischen ähnlichen und gemeinsamen Risiken und will nun nur die gemeinsamen Risiken solidarisch-europäisch absichern: also vor allem Risiken aus (1) und (4) [siehe Folie 14]. Diese sollen durch solidarische Transfers – ist gleich stärkere Integration der Finanzpolitik –  zwischen den Mitgliedstaaten abgesichert werden, „um konjunkturelle Ungleichgewichte innerhalb des Währungsraums dämpfen zu können“ und derart „die Währungsunion zu stabilisieren“ (Eichhorst)   deshalb Vorschlag Europäische Arbeitslosenversicherung; oder Vorschläge zu Europäischen Formen der Kompensation der Kosten der Migration (Bsp. Kinder- geld oder Wohngeld). Ich will kurz „einspringen“ und Aspekte des Vorschlags zur EURAloVerS erläutern. Finanziert über Beiträge aller Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen teilnehmenden Staaten soll sie eine zeitlich befristete Zahlung von Arbeitslosengeld als Basissicherung für kurzfristig Arbeitslose erlauben; alternativ sollen die Beiträge in einer Fond fließen, der sozusagen als Rückversicherung, Staats- oder Versicherungshaushalte der von Alo besonders betroffenen EUR Länder kurzfristig entlastet. In der ersten Variante wurden teilweise bereits bestehende Systeme der Absicherung des Einkommensverlustes bei Alo ersetzen, gleichzeitig könnte die Mitgliedsstaaten diese Europäische Basissicherung durch eigene Transferleistungen ergänzen. Was spricht für, was gegen den Vorschlag?

 

[Folie 15] Pro EUR AloVerS / EAV

  1. Neues Narrativ, neue Botschaft, neues Versprechen, neues Framing „Soziales  Europa“
  2. Effiziente ökonomische Stabilisatoren
  3. Schnelle, zielgenaue Wirkung auf Regionen und Individuen
  4. Umverteilung zwischen Regionen mit hoher und niedriger ALO
  5. Ausgleich und (Wieder-)Angleichung der Lebensverhältnisse innerhalb eines Landes

[Folie 16] Probleme 1 (Ausgestaltung)

  1. Vorab: Hoher Rechtfertigungsdruck der neuen Maßnahme gegenüber den vielen Ländern mit etablierten, bewährten nationalen Systemen!
  2. Form der Ausgestaltung angesichts großer Unterschiede in Art, Umfang, Dauer der Leistungen der EUR 19, falls überhaupt AloVerS im Land Problem der Verzahnung von EAV mit existierenden nationalen Systemen, schwierige bis unmögliche Abstimmung mit großzügigeren Systemen
  3. Unterschiede auch in Arbeitslosenquote, vor allem Langzeitlosigkeit [Folien 17-18 dann zurück zu Folie 16= jetzt Folie 19]
  4. Gemeinsame Beiträge aller Beschäftigten in EAV unrealistisch. Stattdessen: Ausgleich in Form eines befristeten Globalzuschusses zur Basissicherung eines EUR-Landes – siehe oben, wie erwähnt 
  5. Ausgangspunkt für Anspruch? AloQuote?

[Folie 20] Probleme 2 (unerwünschte / gegenteilige Effekte) 

  1. Weiterer Anstieg der EU Skepsis / des Misstrauens durch Abstimmungsprobleme, vor allem in den ausgebauten und reichen Wohlfahrtsstaaten
  2. Verminderung der Arbeitsmobilität / Arbeitssuche national und transnational durch Basissicherung
  3. Verringerung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die nationale Herstellung funktionstüchtiger Arbeitsmärkte (Fortdauer hoher Raten struktureller Arbeitslosigkeit, insb. LangzeitAlo)
  4. Verschärfte Konflikte um Unterscheidung zwischen konjunktureller und struktureller Arbeitslosigkeit
  5. Neue Konflikte zwischen Ländern, die „Hausaufgaben machen“ (schnellere Reintegration in den Arbeitsmarkt) versus die anderen, Nettozahler versus Nettoempfänger
  6. Verfestigung sozialer Ungleichgewichte in und zwischen Regionen
  • Knappe Ressourcen besser für Aktivierung, Bildung und Moblitätsförderung, also mehr Geld z.B. für den Sozialfonds, oder für Auf- und Ausbau nationaler Systeme?

     

Wie realistisch ist also eine EAV? Wie voraussetzungsvoll ist sie angesichts der Konflikte 2,3, vor allem 5? Angesichts auch der  (zurecht) beschränkten Handlungsmöglichkeiten der EU gegenüber ihren Mitgliedsländern?  Abschließende Bemerkungen. 

Jede Form Europäischer Wohlfahrtsstaatlichkeit verlangt ein hohes Maß an System- und Sozialvertrauen: die zu sichernden Risiken müssen überzeugend als allgemeine, kollektive, gelten, – sie dürfen nicht als selbstverschuldete Problemlagen einzelner Individuen, Gruppen oder Länder angesehen werden; der Europäische Wohlfahrtsstaat müsste seine Leistungsversprechen, z.B. Rentenzusagen, glaubwürdig einhalten; Leistungen dürften nicht willkürlich oder diskriminatorisch, sie müssten vielmehr nach Prinzipien der Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit (universalistisch) gewährt werden; allerdings dürften sie die Mitgliedsländer, Regionen oder Bürger nicht zur Trittbrettfahrerei oder zum Missbrauch verleiten, sie müssten vielmehr das Prinzip der Reziprozität stützen (keine Leistung ohne Gegenleistung); jedenfalls müssten die (vielen regelbefolgenden, steuerzahlenden) Bürger überzeugt sein, dass sich ausreichend Mitbürger in den verschiedenen Ländern verhalten wie sie selbst. Dass dies so ist, zeigen Umfragen zur Einführung einer Europäischen Arbeitslosenversicherung, z.B. die von Vandenbroucke et al. von der Universität Amsterdam. [Folie 21]. Wichtig ist zunächst (erster Punkt in der Folie) festzuhalten,

  • dass nur sehr wenige Bürger eine solidarische Teilung sozialer Risiken in der EU grundsätzlich ablehnen.
  • Allerdings wird diese von den befragten Bürgern umso eher unterstützt, je mehr Bedingungen an deren Bezug geknüpft sind: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, Aktivierung usw. – entsprechend dem Prinzip, keine Leistung ohne Gegenleistung! Dann werden sogar höhere Steuern in Lauf genommen. 
  • Schließlich spricht sich eine Mehrheit dafür aus, dass Maßnahmen national, z.B. als Zuschuss, wie oben vorgestellt, umgesetzt werden. Eine Europäische AV, die die nationalen Systeme ersetzt, will niemand. 
  • Allerdings unterscheidet sich die Zustimmung je nach Sozialpolitikfeld und auch danach, ob Bürger meinen, ein Sicherungssystem werde ungerechtfertigterweise ausgenutzt!

Vereinfacht gesagt: es kommt auf das Design der Maßnahme an.  

Alle Folien können durch den Klick auf „Soziales Europa Folien“ aufgerufen werden.

       

Sie wollen mehr von der Evangelischen Stadtakademie? Abonnieren Sie unsere Social Media Kanäle!
Gesellschaft & Verantwortung
Religion & Philosophie
Persönlichkeit & Orientierung
Medizin & Gesundeheit
Kunst & Kultur
Wege & Reisen
Junge Stadtakademie
Gesamtprogramm